Total Fr.13'190.90 Dem Beschuldigten werden die Gebühr sowie die Kosten gemäss lit. a, b, g+h auferlegt. -6- 8. Dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, MLaw Martino Locher, Rechtsanwalt, wird eine Entschädigung von Fr. 9'198.00 (inkl. MWST von Fr. 657.70) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen. Der Beschuldigte ist verpflichtet, dem Kanton Aargau die Kosten für die amtliche Verteidigung zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben Art. 135 Abs. 4 lit. a StPO. 2. Unter Kostenfolgen zu Lasten des Beschuldigten."