g) den Kosten der Mitwirkung anderer Behörden von Fr. 1'664.00 h) den Spesen von Fr. 78.00 i) andere Auslagen (Zeugenentschädigung) Fr. 0.00 Total Fr.13'190.90 Die Verfahrenskosten werden auf die Staatskasse genommen. 4. 4.1. Die Kostennote des amtlichen Verteidigers des Beschuldigten, Martino Locher, Rechtsanwalt in […], wird im Betrag von Fr. 9'198.90 (inkl. MwSt. von Fr. 657.70) richterlich genehmigt.