Der Beschuldigte hat am Sonntag, 14. April 2019, um 18:54:13 UTC, mutmasslich von seinem Wohnort S., wissentlich und willentlich, unter Verwendung des Profils mit dem Screen/User-Namen B., eine Videoaufnahme mit harter Pornografie über den Facebook-Messenger an C., D. und E. versendet. Die Videoaufnahme zeigt einen minderjährigen - ca. 12- bis 14-jährigen - Knaben, der sich selber mit einem Gegenstand anal penetriert. Der Beschuldigte hatte diese Videoaufnahme zuvor wissentlich und willentlich konsumiert und zumindest zwischenzeitlich zum Eigenkonsum besessen.