Gegenstand Verbreitung von harter Pornografie, mehrfacher Konsum und Besitz zum Eigenkonsum von harter Pornografie -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Am 26. März 2021 erhob die Anklägerin wie folgt Anklage gegen den Beschuldigten: "I. Zur Last gelegte strafbare Handlungen (Art. 325 Abs. 1 lit. f StPO) Verbreitung von harter Pornografie, Art. 197 Abs. 4 Satz 2 StGB Der Beschuldigte hat pornografische Videoaufnahmen, die tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zum Inhalt haben, überlassen und zugänglich gemacht.