Um ein Funktionieren der staatlichen Autorität zu gewährleisten, werden grundsätzlich auch materiell rechtswidrige Amtshandlungen geschützt, denen Folge zu leisten ist. Ist die Widerrechtlichkeit der Amtshandlung nicht geradezu offensichtlich, sondern nur zweifelhaft, fehlt es bereits an einer besonderen Ausnahmesituation, die Widerstand gegen die Amtshandlung zu rechtfertigen vermag (Urteil des Bundesgerichts 6B_551/2020 vom 24. September 2020 E. 3.4).