In Fällen, in denen der Rechtsunterworfene sich direkt mit einer Amtshandlung konfrontiert findet, deren Rechtmässigkeit ihm zweifelhaft erscheint, kann es nicht im Ermessen des Betroffenen liegen, zu entscheiden, ob er sich der behördlichen Anordnung fügt oder nicht. Um ein Funktionieren der staatlichen Autorität zu gewährleisten, werden grundsätzlich auch materiell rechtswidrige Amtshandlungen geschützt, denen Folge zu leisten ist.