Anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung sagte er aus, es sei eventuell eskaliert, weil er unfreundlich gewesen sei; eventuell habe er auch laut gesprochen, da er Ohrstöpsel in seinen Ohren gehabt habe (vgl. E. 3.1.2 hiervor). Insgesamt steht fest, dass der Beschuldigte sich nicht kooperativ verhielt, sondern laut und aggressiv war. 3.6.2. Die aufgelegte Videoaufnahme zeigt im Übrigen einzig einen Bruchteil der gesamten Streitigkeit. Ihr ist lediglich zu entnehmen, dass der Beschuldigte seine Stimme erhob und dass es zu einem Gerangel kam; wie dieses vonstatten ging, ist darauf nicht zu erkennen (UA act. 23).