3.5. Der vierte vor Ort anwesende Polizist, E., wurde am 10. April 2020 ebenfalls von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau als Auskunftsperson einvernommen und sagte aus, bei der Ambulanz sei der Beschuldigte kurz sehr laut gewesen. Er bestätigte die Angaben von D., wonach es während ihrer beider Anwesenheit weder zu einem Biss als Reflexhandlung noch zu irgendwelchen Schimpfworten gekommen sei. Der Beschuldigte habe passiven Widerstand geleistet (UA act. 90 ff.).