3.4. Am 10. April 2020 wurde D. von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau als Auskunftsperson einvernommen. Er führte aus, er sei von der anderen Patrouille aufgeboten worden. Per Funk habe er die Meldung gehört, dass ein Polizist gebissen worden sei. Der Strafkläger 1 habe ihnen mitgeteilt, sie sollen den Beschuldigten arretieren, um ihn mitzunehmen. Als er angekommen sei, sei der Beschuldigte auf dem Boden arretiert gewesen und habe herumgeschrien. Er habe dann den Strafkläger 2 abgelöst und den Beschuldigten fixiert.