Er habe das Mobiltelefon herunterdrücken wollen. Der Beschuldigte sei völlig aufgebracht gewesen und habe in diesem Moment mit der rechten Hand bzw. Schulter eine ruckartige Bewegung nach vorne gemacht. Er habe es als Gegenwehr interpretiert. Er könne nicht sagen, ob der Beschuldigte ihn berührt habe. Es habe sich sicherlich um keinen Schlag gehandelt. Er habe dann versucht, den Beschuldigten am Arm zu packen; dann seien sie plötzlich auf dem Boden gelegen. Er sei halb auf dem Beschuldigten gelandet, wobei dieser sein Gesicht auf dem linken Arm des Strafklägers 2 gehabt habe. Plötzlich habe er einen Druck an seinem Arm gespürt und gemerkt, dass der Beschuldigte ihn gebissen habe (UA