Erst danach sei die andere Patrouille erschienen. Der Arm des Beschuldigten sei erst später von Wachtmeister D. von der zweiten Patrouille mit einer gewissen Körpergewalt nach vorne gezogen worden, worauf es geknackt habe. Der Beschuldigte habe sich sehr unkooperativ und aggressiv verhalten; er sei sehr provozierend gewesen (UA act. 65). Er selbst habe nicht gesehen, wie der Beschuldigte den Strafkläger 2 gebissen habe (UA act. 67). Dies sei wohl während des Gerangels geschehen, bei dem er nicht dabei gewesen sei (UA act. 69).