3.2. Der Strafkläger 1 wurde am 10. April 2020 von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau als Auskunftsperson einvernommen und sagte aus, er und der Strafkläger 2 hätten den Beschuldigten mehrmals aufgefordert zu gehen, dieser habe das jedoch nicht einsehen wollen. Der Beschuldigte habe gesagt, sie könnten ihm sowieso nichts und über ihn könne nur der Staatsanwalt verfügen. Schliesslich habe er begonnen, sie zu filmen. Er sei dann zum Polizeifahrzeug gegangen, um Masken und Handschuhe zu holen. Als er zurückgekommen sei, seien der Beschuldigte und der Strafkläger 2 in einem Gerangel zu Boden gefallen.