3.1.2. Der Beschuldigte sagte anlässlich der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 21. Juni 2021 aus, er habe mit den Polizisten diskutieren wollen, wofür sie kein Gehör gehabt und ihn stattdessen verhaftet hätten. Er habe ihnen gesagt, dies sei Amtsmissbrauch und Nötigung. Er habe niemanden gebissen, dies hätte fotografiert werden müssen. Er habe die Beschimpfung (Arschloch) getätigt, jedoch erst nachdem er am Boden gelegen sei und vor lauter Schmerzen ausgerufen habe. Es sei eventuell eskaliert, weil er unfreundlich dahergekommen sei. Er sei wegen seiner Scheidung vorbelastet, eventuell habe er zu laut gesprochen. Er habe Ohrstöpsel im Ohr gehabt (UA act. 120 f.).