Er sei mit den Händen vor dem Brustkorb gelegen (UA act. 49). Irgendwann sei ein dritter Polizist dazugekommen. Sein Arm sei dann hervorgezogen und verletzt worden (UA act. 50). Der Strafkläger 2 sei wahrscheinlich mit ihm zu Boden gegangen, weil der Beschuldigte diesem die Kamera ins Gesicht gehalten habe (UA act. 50). Dabei habe dieser seinen linken Arm, derweil er auf dem Boden mit dem Kopf nach unten gelegen habe, an seinen offenen Mund gehalten, während der andere Polizist auf der rechten Seite seinen Ellenbogen brachial rausgezogen habe. Er könne sich vorstellen, dass er seinen Mund kurz zugemacht habe, von der Intensität ähnlich wie bei einem Liebesbiss.