2.2. Der Beschuldigte bringt dagegen vor, es gebe keinerlei Beweise dafür, dass es überhaupt zu einem Biss gekommen sei. Der Strafkläger 1 habe diesen nicht gesehen. Der Strafkläger 2 habe ausgesagt, er habe bloss einen Druck und keine Schmerzen gespürt. Aufgrund der Körperbehaarung -7-