1. Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie Beschimpfung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à Fr. 80.00. Der Vollzug der Geldstrafe wurde unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Die Berufung des Beschuldigten richtet sich gegen den Schuldspruch. Damit ist das vorinstanzliche Urteil vollumfänglich zu überprüfen (Art. 404 Abs. 1 StPO).