5. Der Beschuldigte hat die Anklagegebühr von CHF 800.00 zu bezahlen. 6. Der Beschuldigte hat seine Parteikosten selber zu tragen." 2.3. Mit Eingabe vom 13. Juli 2021 meldete der Beschuldigte Berufung gegen das ihm am 8. Juli 2021 im Dispositiv zugestellte Urteil an. Das begründete Urteil wurde ihm am 3. März 2022 zugestellt. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 15. März 2022 stellte der Beschuldigte folgende Rechtsbegehren: "1. Der Beschuldigte sei bezüglich allen Anklagepunkten von Schuld und Strafe freizusprechen.