2. Einer Busse von CHF 1'500.00. Bei schuldhafter Nichtbezahlung tritt an Stelle der Busse eine Ersatzfreiheitsstrafe von 13 Tagen. 3. Den Kosten - Strafbefehlsgebühr CHF 800.00 - Polizeikosten CHF 71.00 Rechnungsbetrag CHF 2'371.00 Über Auslagen, die nach Erlass des vorliegenden Strafbefehls eingehen, wird separat verfügt. 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 5. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen.