Vorgehen: Zum obengenannten Zeitpunkt wurde der Beschuldigte in der Badi "X", welche zu diesem Zeitpunkt mit polizeilichem Absperrband, einer Corona- Hinweistafel sowie mehreren Schildern "Areal gesperrt" sichtbar abgesperrt war, von den beiden Polizisten der Regionalpolizei Lenzburg (nachfolgend Strafkläger) auf einem Tisch liegend angetroffen und kontrolliert. Sie wiesen den Beschuldigten darauf hin, dass er sich in einem abgesperrten Bereich befinde und forderten ihn mehrfach dazu auf, sich zu entfernen, ansonsten er sich strafbar machen würde. Der Beschuldigte weigerte sich, die Badi zu verlassen.