2.5. 2.5.1. Gemäss Art. 198 Abs. 2 StGB macht sich der sexuellen Belästigung strafbar, wer jemanden tätlich oder in grober Weise durch Worte sexuell belästigt. Die Vorinstanz hat die rechtlichen Voraussetzungen des objektiven Tatbestands der sexuellen Belästigung ausführlich und korrekt wiedergegeben. Es kann darauf verwiesen werden (vgl. vorinstanzliches Urteil, E. A.2.2, S. 5).