3. Die Verfahrenskosten bestehen aus: Anklagegebühr Fr. 700.00 Gerichtsgebühr Fr. 1'300.00 Andere Auslagen Fr. 36.00 Total: Fr. 2'036.00 Dem Beschuldigten werden die Verfahrenskosten auferlegt. 4. Der Beschuldigte trägt seine Kosten selber." -4-