2. 2.1. Anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Präsidium des Bezirksgerichts Bremgarten vom 17. November 2021 wurden der Beschuldigte und die Privatklägerin befragt. 2.2. Gleichentags erkannte der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten: "1. Der Beschuldigte wird schuldig gesprochen: - der Tätlichkeiten gemäss Art. 126 Abs. 1 StGB - der sexuellen Belästigung gemäss Art. 198 Abs. 2 StGB. 2. Der Beschuldigte wird gestützt auf Art. 106 i.V.m. Art. 49 Abs. 1 StGB zu einer Busse von Fr. 800.00 verurteilt. Wird die Busse schuldhaft nicht bezahlt, so wird eine Ersatzfreiheitsstrafe von 8 Tagen vollzogen.