Rechnungsbetrag CHF 1'600.00 -3- Über Auslagen, die nach Erlass des vorliegenden Strafbefehls eingehen, wird separat verfügt. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 4. Eine allfällige Schadenersatzforderung folgender Zivilpartei wird auf den Zivilweg verwiesen: A., 5620 Bremgarten AG, […]." 1.2. Auf Einsprache des Beschuldigten hin hielt die Staatsanwaltschaft Muri- Bremgarten mit Verfügung vom 28. September 2021 am Strafbefehl fest und überwies die Akten zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Bremgarten.