Zivil- und Strafklägerin: A., […], 5620 Bremgarten Strafantrag wurde am 11. November 2020 gestellt. Dieses Verhalten ist strafbar gemäss: Den vorerwähnten Gesetzesartikeln sowie Art. 49 Abs. 1 StGB, Art. 106 StGB, Art. 47 StGB Der Beschuldigte wird verurteilt zu: 1. Einer Busse von CHF 1'000.00 Bei schuldhafter Nichtbezahlung tritt an Stelle der Busse eine Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen. 2. Den Kosten - Strafbefehlsgebühr CHF 600.00