Vorgehen: Zur obgenannten Zeit kam es am Wohnort der getrenntlebenden Ehefrau des Beschuldigten (Zivil- und Strafklägerin) in Bremgarten, […], zu einer zunächst verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und der Zivil- und Strafklägerin, in deren Verlauf der Beschuldigte die Zivil- und Strafklägerin an den Haaren gerissen hat. Dabei hat es sich um eine erstmalige Tätlichkeit gehandelt, bei welcher die Zivil- und Strafklägerin Kopfschmerzen davon getragen hat. Zudem hat der Beschuldigte die Zivil- und Strafklägerin gegen deren Willen auf den Mund geküsst und sie damit sexuell belästigt.