Gegenstand Tätlichkeiten, sexuelle Belästigung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten erliess gegen den Beschuldigten am 2. September 2021 folgenden Strafbefehl: "Sachverhalt: Sexuelle Belästigung, Art. 198 StGB Der Beschuldigte hat jemanden tätlich oder in grober Weise durch Worte sexuell belästigt. Tätlichkeiten, Art. 126 Abs. 1 StGB Der Beschuldigte hat gegen jemanden Tätlichkeiten verübt, die keine Schädigung des Körpers oder der Gesundheit zur Folge hatten.