Anlässlich der Berufungsverhandlung vom 21. Februar 2023 reichte der Verteidiger eine Kostennote ein und ersuchte für einen Aufwand von 10 Stunden und 51 Minuten um Ausrichtung einer Entschädigung von Fr. 3'260.30 (inkl. Auslagen). Der Verteidiger macht in seiner Kostennote für die Berufungsverhandlung einen Aufwand von 4 Stunden geltend. Die Verhandlung dauerte von 14:00 Uhr bis 15:33 Uhr, weshalb der geltend gemachte Aufwand unter Berücksichtigung der abschliessenden Besprechung auf 2 Stunden zu kürzen ist. Für das Berufungsverfahren ist somit ein Aufwand von 8 Stunden und 51 Minuten zu entschädigen.