4.4. Zu Beginn der Videoaufzeichnung, die ein Fahrgast mit seinem Mobiltelefon angefertigt hat, ist ersichtlich, wie der Beschuldigte mit der Lokführerin spricht, wobei diese die Tür zur Führerkabine offenhält. Die Lokführerin macht in diesem Moment keine Anstalten, die Türe rasch wieder zu schliessen. Der Beschuldigte hält die Türe in diesem Moment auch nicht offen. Er erklärt, sie (gemeint der Beschuldigte und seine Kollegen) hätten in W. aussteigen wollen und sie (die Lokführerin) sei einfach durchgefahren (Videoaufzeichnung 0'03).