Der Zeuge D. gab vor Obergericht unter anderem zu Protokoll, dass alle drei nervös geworden seien, weil sie nicht gewusst hätten, warum der Zug nicht angehalten habe, obwohl sie den Halt-auf-Verlangen-Knopf mehrmals gedrückt hätten. Sie hätten sich gefragt, ob mit der zugführenden Person etwas nicht in Ordnung sei. Der Beschuldigte sei dann durch den Zug zur Führerstandkabine gegangen und habe geklopft. Er habe nicht gesehen, was vorne beim Führerstand passiert sei (Protokoll Berufungsverhandlung S. 7 ff.). -9-