Sie habe dann die Polizei alarmiert. Während der Zwischenzeit sei der Beschuldigte ausgestiegen und sie habe die Tür aufgrund ihrer Angst gleich wieder verschlossen. Die Lokführerin gibt ferner an, der Beschuldigte habe sie beleidigt, sie könne diese Beleidigungen jedoch nicht wiedergeben (act. 39). Weiter sagt die Lokführerin, dass sie sich sehr bedroht gefühlt habe. Es würde schon einiges brauchen, bis sie sich bedroht fühle. Der Beschuldigte habe keine körperliche, sondern verbale Gewalt gegen sie angewandt (act. 40).