3.2. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm wirft dem Beschuldigten vor, die Privatklägerin B. in aggressivem Tonfall und mit einer bedrohlichen Haltung zur Rede gestellt und daran gehindert zu haben, die Fahrertür zu schliessen, indem er mit seinem Fuss die Tür blockiert habe. Aufgrund des Vorfalls sei die Bahn während 30 Minuten stillgestanden. Damit habe sich der Beschuldigte der Nötigung schuldig gemacht.