2. 2.1. Gemäss Anklage fuhr der Beschuldigte am 13. Juni 2020 mit der Bahn von T. in Richtung U.. Aufgrund eines verpassten Haltes sei es an der nächsten Haltestelle am Bahnhof in V. um ca. 01:10 Uhr zu einer Diskussion zwischen dem Beschuldigten und der Lokführerin B. gekommen. Die Anklage wirft dem Beschuldigten in diesem Zusammenhang vor, er habe eine bedrohliche Haltung eingenommen und im aggressiven Tonfall auf die Lokführerin eingeredet. Als diese die Türe zum Führerstand habe schliessen wollen, habe er die Lokführerin daran gehindert, indem er mit seinem Fuss die Türe blockiert habe. Schliesslich habe die Lokführerin die Türe schliessen und die Polizei rufen können.