1. In Gutheissung der Berufung sei das Urteil des Bezirksgerichts Laufenburg, Präsidium des Strafgerichts, vom 16. Dezember 2021 aufzuheben und es sei der Beschuldigte freizusprechen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. 7.7 % MWST zulasten des Staates. Beweisanträge 3. Es seien die Verfahrensakten ST.2021.68 von der Vorinstanz beizuziehen; 4. Der Beschuldigte sei zur Sache und zur Person zu befragen; 5. Es seien die folgenden Zeugen zur Sache zu befragen: C. D.