1.4. Mit Entscheid vom 27. September 2021 überwies die Justizleitung der Gerichte des Kantons Aargau das Verfahren gegen den Beschuldigten an das Bezirksgericht Laufenburg. 2. 2.1. Am 16. Dezember 2021 fand vor dem Präsidenten des Bezirksgerichts Laufenburg die Hauptverhandlung statt. Der Gerichtspräsident eröffnete folgendes Urteil schriftlich im Dispositiv: 1. Der Beschuldigte ist schuldig - der Nötigung gemäss Art. 181 StGB