1.2. Gegen diesen, ihm am 25. März 2021 zugestellten Strafbefehl erhob der Beschuldigte am 29. März 2021 Einsprache. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hielt darauf am Strafbefehl fest und überwies diesen am -3- 2. Juni 2021 samt den Akten zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Kulm. 1.3. Die Präsidentinnen und Präsidenten des Bezirksgerichts Kulm sowie sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksgerichts Kulm reichten beim Obergericht des Kantons Aargau ein Ausstandsgesuch im Strafverfahren gegen den Beschuldigten betreffend Nötigung ein, welches mit Entscheid vom 19. Juli 2021 gutgeheissen wurde.