- Strafbefehlsgebühr CHF 800.00 - Polizeikosten CHF 120.00 Rechnungsbetrag CHF 2'520.00 Über Auslagen, die nach Erlass des vorliegenden Strafbefehls eingehen, wird separat verfügt. 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 5. Allfällige Zivilforderungen werden auf den Zivilweg verwiesen. 6. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen. […[