3.4. Hinsichtlich der Täterkomponente ergibt sich Folgendes: Der Beschuldigte ist im aktuellen Strafregisterauszug mehrfach verzeichnet. Am 13. Oktober 2014 wurde er vom Untersuchungsamt St. Gallen wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 900.00 verurteilt. Am 13. April 2017 wurde er von der Staatsanwaltschaft Bischofszell wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz als Zusatzstrafe zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen und einer Busse von Fr. 1'200.00 -8-