3.2. Die Vorinstanz hat – für alle angeklagten Straftaten – eine bedingte Geldstrafe von 96 Tagessätzen à Fr. 100.00, Probezeit 2 Jahre, und eine Verbindungs- und Übertretungsbusse von insgesamt Fr. 2'580.00, ersatzweise 25 Tage Freiheitsstrafe, ausgesprochen. Der Beschuldigte beantragt, ausgehend vom Freispruch vom Vorwurf der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit und unter Berücksichtigung einer von ihm geltend gemachten Verletzung des Beschleunigungsgebots und seiner aktuellen persönlichen Verhältnisse eine bedingte Geldstrafe von 50 Tagesssätzen à Fr. 90.00 und eine Verbindungs- und Übertretungsbusse von insgesamt Fr. 1'200.00.