Nach Abzug der Sicherheitsmarge von 7 km/h habe er die dort signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 18 km/h überschritten. Anlässlich der darauffolgenden Anhaltung wurde beim Beschuldigten aufgrund von äusseren Anzeichen ein Betäubungsmittelschnelltest («Drugwipe») durchgeführt. Dieser ergab ein positives Ergebnis auf Cannabis, Kokain, Amphetamin und Benzodiazepine. Die daraufhin durch die Assistenzstaatsanwältin angeordnete Blut- und Urinprobe verweigerte der Beschuldigte.