Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen am 17. September 2020, um ca. 10.31 Uhr, als Lenker des Personenwagens VW Golf, mit Kennzeichen B, auf der Autobahn A1 Fahrbahn Zürich zwischen Km 96.600 und 97.400 auf dem zweiten Überholstreifen auf dem Gemeindegebiet Neuenhof bei einer Geschwindigkeit von 105 km/h mit einem geschätzten Abstand von maximal 12 Metern hinter dem vor ihm fahrenden Fahrzeug gefahren zu sein. Nach Abzug der Sicherheitsmarge von 7 km/h habe er die dort signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 18 km/h überschritten.