10.2. Gemäss dem anlässlich der Berufungsverhandlung vom 27. September 2022 von Amtes wegen eingeholten Strafregisterauszug wurde der Beschuldigte zwischen dem 28. April 2020 und dem 30. Juni 2020 erneut straffällig. Mit Strafbefehl vom 4. März 2022 sprach die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm den Beschuldigten des Vergehens gegen das Umweltschutzgesetz gemäss Art. 60 Abs. 1 USG schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à Fr. 140.00, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von 3 Jahren. Der Strafbefehl ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen (vgl. Strafregisterauszug, Beilagen zur Berufungsverhandlung).