9.8. Zusammengefasst ergibt sich eine hypothetische Gesamtstrafe von 80 Tagessätzen Geldstrafe. Unter Abzug der rechtskräftigen Grundstrafe von 60 Tagessätzen ergibt sich für die fahrlässige Ausbeutung von Kies ohne Bewilligung eine Zusatzstrafe von 20 Tagessätzen. 9.9. 9.9.1. Ein Tagessatz beträgt höchstens Fr. 3'000.00. Das Gericht bestimmt die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils, namentlich nach - 22 -