9.7.5. Grundstrafe und zugleich Einsatzstrafe bildet vorliegend die Geldstrafe von 60 Tagessätzen gemäss Urteil des Bezirksgerichts Zurzach vom 16. März 2018 (vgl. Ziff. 9.6). Die Einzelstrafe für die fahrlässige Ausbeutung von Kies ohne Bewilligung ist auf 30 Tagessätze anzusetzen (vgl. Ziff. 9.7.4 hiervor). Die von der Vorinstanz vorgenommene Asperation im Umfang von 20 Tagessätzen erscheint damit angemessen und ist zu bestätigen (vgl. Urteil IV.3.3).