Nachdem er über ebendiese Unzulässigkeit unterrichtet worden war, stellte er umgehend ein entsprechendes Baugesuch, welches ihm ohne weiteres bewilligt wurde (vgl. BO act. 92 ff.). Der Zeuge D. anerkannte sein Fehlverhalten von Anfang an und akzeptierte auch den gegen ihn erlassenen Strafbefehl vom - 18 -