8.2.2. Hinsichtlich der Organisation der Firma C. gab der Beschuldigte an, dass die zu betreuenden Baustellen jeweils zwischen seinem Bruder (Inhaber der Firma) und ihm aufgeteilt würden. Die Baustelle des Zeugen D. habe er betreut (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 5). So habe er sich dann auch im Namen der Firma C. vor dem Baustart zwei Mal mit dem Bauherrn bzw. dem Zeugen D. getroffen, um sich mit ihm über das geplante Bauprojekt und die im Einzelnen durchzuführenden Arbeiten zu unterhalten (vgl. GA act. 61 f., Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3 f.).