6.4. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 27. Juli 2021 wurde auch G., der im angeklagten Zeitraum vom 26. Oktober 2017 bis zum 30. Oktober 2017 als Maschinist der C. auf der besagten Baustelle tätig war, als Zeuge befragt (vgl. GA act. 41 ff.). Er sagte aus, er sei seit 2006 bei der Firma C. angestellt. Der Beschuldigte sei seither sein Chef (vgl. GA act. 42 f.). Es seien damals drei Maschinisten vor Ort auf der Baustelle gewesen, welche direkt vom Zeugen D. instruiert worden seien. Auf die Baustelle habe ihn der Beschuldigte geschickt.