Insbesondere führte er aus, den Kiesabbau mit dem Beschuldigten etwa eine Woche vor dem Baustart vor Ort besprochen zu haben. Er habe für den Kiesaushub keine Bewilligung eingeholt, da er nicht gewusst habe, dass er eine solche brauche. Er habe lediglich eine Baubewilligung gehabt, welche er zu wenig genau durchgelesen habe (vgl. - 11 -