nicht gewusst, dass Kies abgebaut werden sollte, das sei erst beim zweiten Mal gekommen. Er könne nicht mehr genau sagen, ob das Thema Kiesbewilligung aufgekommen sei. Er habe dem Zeugen D. lediglich gesagt, er solle das abklären und habe ihn gefragt, ob alles so bewilligt sei, wie er es machen wolle. Mehr habe er nicht gefragt (vgl. GA act. 62 f.). Jetzt wisse er, dass es für Kiesabbau eine Bewilligung benötige. Vorher hätten - 10 -