Bezüglich der Frage, ob es hierfür eine Bewilligung brauche, müsse man den Zeugen D. selbst fragen, da immer die Bauherren für die Baubewilligung schauen müssten und die Firma C. dafür nicht zuständig sei (vgl. BO act. 71 f.). An der Hauptverhandlung vom 27. Juli 2021 sagte der Beschuldigte sodann aus, der Zeuge D. habe ihm das Projekt rund eine Woche vor Baustart vor Ort vorgestellt und gesagt, dass man Humus abtragen müsse und eine eingekieste Fläche benötige. Es seien noch ein paar Fragen offen gewesen und er (der Beschuldigte) habe ihm gesagt, er müsse das zuerst noch abklären. Dann habe man sich nach einer Woche wieder getroffen (vgl. GA act. 61 f.). Beim ersten Gespräch habe er noch