Die Gemeinde Würenlingen reichte auf Grundlage der am 30. Oktober 2017 festgestellten Verstösse Strafanzeige gegen den Zeugen D. als Bauherr sowie gegen den Beschuldigten als Vertreter der Firma C. ein (vgl. BO act. 82 f.). Der Zeuge D. wurde gestützt auf diese Anzeige mit Strafbefehl vom 9. Juli 2020 rechtskräftig der Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer, gegen das Bundesgesetz über den Umweltschutz und gegen das Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen des Kantons Aargau schuldig gesprochen (vgl. BO, Strafbefehl vom 9. Juli 2020).